Deine Rechte als Kind

Du hast das Recht, zu beiden Eltern Kontakt zu haben

Das nennt sich in der Fachsprache "Umgangsrecht". Du darfst den Elternteil, der nicht mehr bei Euch wohnt, regelmäßig sehen und mit ihm etwas unternehmen. Es gibt auch die Möglichkeit von Kontakten per Telefon, Brief oder e-mail. Es ist wichtig, dass Du Deinen Eltern mitteilst, was Dir wichtig ist.

Elterliche Verantwortung

Hier ist die Rede vom sogenannten "Sorgerecht". Vor der Trennung hatten beide Eltern gemeinsam die Verantwortung für Dich und das soll nach Möglichkeit auch so bleiben. Das bedeutet z.B. dass Dein Vater weiterhin zum Elternabend in Deiner Schule kommen darf oder mitentscheiden wird, welche Schule Du besuchst. Es ist für Dich sicher schön zu wissen, dass beide Elternteile sich weiterhin die Verantwortung für Dich teilen.

Deine Meinung

Wenn Deine Eltern sich wegen des Umgangs oder dem Sorgerecht nicht einigen können, dann kann es vorkommen, dass Dich ein Richter, eine Verfahrenspflegerin oder eine Psychologin nach Deiner Meinung fragt. Dies soll eine Hilfe sein und Du solltest Dich wohl dabei fühlen, Deine Wünsche, Bedürfnisse und Vorschläge äußern zu dürfen. Keinesfalls möchte man Dich unter Druck setzen. Entscheiden müssen letztendlich Deine Eltern oder im Zweifelsfall das Gericht.

Wenn Du das Gefühl hast, Deine Wünsche und Gefühle werden gerade nicht ernst genommen, dann ist es wichtig, dass Du Dich an eine Person wenden kannst, welche möglichst nichts mit dem Streit der Eltern zu tun hat. Das kann Deine Lehrerin sein oder Dein Fußballtrainer. Du kannst Dich jederzeit auch direkt an das Jugendamt wenden.

Recht auf gewaltfreie Erziehung

Es kommt vor, dass Eltern Entscheidungen treffen oder Erziehungsmaßnahmen anwenden, mit denen die Kinder ganz und gar nicht einverstanden sind. Das Recht setzt Eltern jedoch Grenzen, wie sie ihre Kinder behandeln dürfen und wie nicht. Diese Grenzen dienen dem Schutz des Kindes und müssen eingehalten werden. Welche Erziehungsmaßnahmen deinen Eltern nach dem deutschen Recht erlaubt und welche ihnen verboten sind, wird in den folgenden Fragen behandelt.

Mädchen und Jungen sollen sich gut entwickeln können. Sie dürfen nicht gedemütigt werden und ihnen darf kein Schaden zugefügt werden. Deshalb haben Kinder und Jugendliche in Deutschland ein Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. Für Eltern und andere Sorgeberechtigte gibt es deshalb mehrere Verbote (§ 1631 Abs. 2 Satz 1 BGB), zum Beispiel das Verbot der körperlichen Bestrafung. Danach ist es deinen Eltern verboten, dir mit der bloßen Hand Schläge oder Ohrfeigen zu geben, egal was du in ihren Augen falsch gemacht hast. Auch festes Zupacken, Festhalten oder Bedrängen ist verboten. Erst recht darfst du nicht mit einem Gürtel oder einem anderen Gegenstand geschlagen werden.

(Quelle: Bundesministerium der Justiz; Meine Erziehung – Da rede ich mit)