Supervison und Fachteams

Seit 2015 bin ich anerkannte Supervisorin in der Weiterbildung zum Fachpsychologen für Rechtspsychologie (BDP/DGPs) entsprechend der gültigen Weiterbildungsordnung (WBO) für Rechtspsychologie. Als Supervisorin kontrolliere und dokumentiere ich für das Fachgremium Rechtspsychologie die Erfüllung der Anforderungen an die Fachteamarbeit der einzelnen Teilnehmer (Bestätigungen über das Vorliegen aussagekräftiger Protokolle der Fachteamsitzung, der Stundenanzahl der Teilnahme an supervidierter Fachteamarbeit sowie Bestätigung der regelrechten Fallarbeit gemäß Weiterbildungsordnung).

In der Weiterbildung zur Fachpsychologin für Rechtspsychologie (BDP/DPGs) gehört die regelmäßige Teilnahme an einem Fachteam (Mindestumfang von 120 Stunden; siehe § 4.3 der Ordnung für die Weiterbildung in Rechtspsychologie). Fachteams sind selbst konstituierend und selbst organisiert. Jedes Fachteam wählt für die Fachteamarbeit einen Supervisor aus einer Liste anerkannter Supervisoren (siehe link unten). Teilnehmer müssen im Fachteam mindestens zehn selbst bearbeitete Gutachten (Fälle) vorstellen, die mindestens zwei unterschiedliche Themenfelder abdecken.

In meinem Fachteam lege ich Wert und achte darauf, dass sich jeder Teilnehmer offen und rege mit Fragen und Ideen einbringt. So eröffnen sich für alle Teilnehmer neue Sichtweisen auf u.U. problematische Fälle und der fachgerechte Umgang damit. Auch Mitglieder, welche sich nicht mehr in der Ausbildung befinden und Fachteamstunden für die Rezertifizierung benötigen, sind im Fachteam willkommen.

Für drei der im Zuge der Weiterbildung erstellten Gutachten (näheres hierzu regelt § 4.4 der Ordnung für Weiterbildung in Rechtspsychologie) erhält der Teilnehmer zusätzlich zur Fallbesprechung im Fachteam eine Einzelsupervision. Der Gesamtumfang der Einzelsupervision beträgt mindestens 30 Unterrichtseinheiten.

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